Responsive Design – passendes Design für jedes Endgerät
Die meisten Menschen rufen ihre E-Mails inzwischen mobil von unterwegs auf. So stauen sich die Mailings nicht mehr im Posteingang und es kann schnell entschieden werden, welche E-Mails von Bedeutung sind und welche direkt gelöscht werden sollen. Dieses Jahr gilt deshalb vor allem: mobile first!
Um positiv in Erinnerung zu bleiben, solltet ihr eure Mailings so gestalten, dass sie auch von unterwegs abgerufen und vollständig angezeigt werden können. Responsive Design ist hier das Stichwort. Verwendet Newsletter-Templates, die die Darstellung des Newsletters automatisch an jedes Endgerät anpassen.
Stellt euch vor dem Versand des Newsletters folgende Fragen:
- Ist die Schrift groß genug und gut lesbar?
- Werden die Bilder an die Größe des Endgerätes angepasst und richtig dargestellt?
- Sind die Buttons groß genug?
Um sicherzugehen, dass alles funktioniert, bietet sich vor dem Newsletter-Versand ein sogenanntes Client-Testing an. Mithilfe dieser Funktion könnt ihr die Darstellung auf verschiedenen Geräten vor dem Versenden prüfen.
Gute Betreffzeilen – damit eure Mailings richtig performen
Ihr müsst eure Mailings müssen stetig optimieren! Dazu zählen nicht nur die eigentlichen Inhalte, sondern auch die Bilder, das Design oder aber die Betreffzeilen. Ein Betreff ist das Erste, was ein Empfänger von eurem Mailing sieht – neben dem Absender natürlich. Innerhalb weniger Sekunden wird er sich überlegen, was mit der E-Mail passiert.
Zu dem Thema gute Betreffzeilen gibt es grundlegende Regeln, die ihr beachten solltet:
- Schreibt den wichtigsten Inhalt zuerst.
- Überschreitet die Länge von 40 bis 60 Zeichen nicht, um die Lesbarkeit auf allen Endgeräten zu garantieren.
- Vermeidet zu werbliche Begriffe.
- Baut Personalisierungen ein, um den emotionalen Bezug zu stärken.
- Vermeidet Begriffe ohne Aussage oder zu lange Formulierungen.
Denkt bei euren Mailings stets daran: Je besser die Betreffzeile, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Newsletter-Abonnenten eurer Mailing öffnen.
DSGVO – Harmonisierung des Datenschutzes
Eine Besonderheit dieses Jahr ist die DSGVO. Die neue Datenschutz-Grundverordnung trat am 25. Mai 2018 in Kraft und löste damit das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Das BDSG verschwand dabei nicht vollständig. Es wurde lediglich in weiten Teilen umgeschrieben und somit an die Anforderungen der DSGVO angepasst. In Zukunft wird es also neben der EU-DSGVO auch das „BDSG neu“ geben.
Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist es, den gesamten europäischen Markt hinsichtlich des Datenschutzes zu harmonisieren und zu vereinfachen. Ein entscheidender Vorteil: Dies kommt nicht nur den Endverbrauchern, sondern auch den Unternehmen zugute. Endverbraucher können sich sicher sein, dass sie sich in ein und demselben Rechtsraum bewegen und müssen sich nicht mehr auf die unterschiedlichen Gesetze der verschiedenen EU-Länder konzentrieren.